Durch unsere Energetische Analyse Kosten und CO2-Emissionen drastisch reduzieren.
Das Bundesprogramm beinhaltet viele Förderbereiche und energetische Maßnahmen. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der investiven Förderung ist, mit Ausnahme der Einzelmaßnahmen, eine Beratung. Ziel der Beratung ist die Erstellung eines betrieblichen energiebezogenen CO2-Einsparkonzepts.
Antragsberechtigt sind Klein- und mittelständische Unternehmen, die, unbeschadet der gewählten Rechtsform, in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und eine Niederlassung in Deutschland haben.