Unsere kommunalen Energieberatungen / Sanierungsfahrpläne

EBN - Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 2)

Wir bieten Kommunen die Möglichkeit, ein energetisches Sanierungskonzept mit einer Förderung von 50% durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erhalten.

In der Bundesrepublik Deutschland stehen die rund 12.000 Gemeinden für zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Sektor. Dies bedeutet ein hohes Einsparpotential und Verminderung der C02 Emissionen im öffentlichen Bereich.
Aufgrund der Vorbildfunktion wird dies ein immer wichtigeres Thema für immer mehr Kommunen.

Nur für Kommunen und Stiftungen

Langjährige Expertise

50% Zuschüsse für Nichtwohngebäude

Schnell und unbürokratisch

Gefördert wird die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau.

Diese Beratung ermöglicht es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und somit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Bei unserem Gebäude-Audit untersuchen wir nicht nur die Energieeffizienz Ihrer Immobilien und entwickeln ein Sanierungskonzept. Wir kümmern uns auch um alle Arbeitsschritte zur Beantragung der Bundesförderung für Energieberatung.

Doch das ist noch nicht alles, auch nach dem Audit stehen wir als Ansprechpartner bei Fördermitteln und Zuschüssen für Sie bereit. Damit setzen Sie die Energiesparmaßnahmen mit optimaler Ausnutzung staatlicher Fördermittel kosteneffizient um.

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Inhalte eines Sanierungsfahrplanes nach DIN V18599

  • Auswertung und Analyse der Wärmedurchgangskoeffizienten aller Bauteile, die zu Transmissions-wärmeverlusten in Fassade/Außenmauern, Fenstern, Dach oder Bodenplatte führen.
  • Analyse der Anlagentechnik (Beheizung, Beleuchtung)
  • Endenergiebedarfsanlyse, ökologische Bewertung des Primärenergiebedarfs sowie CO2 Emissionsanalyse nach Umsetzung der Maßnahmen
  • Auswertung der Wärmebilanz
  • Entwicklung eines spezifischen Sanierungskonzeptes

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Antragsberechtigt sind:

Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise) Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein, Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe KMU-Handbuch der Europäischen Union.

Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 kWh beträgt. Diese Einschränkung gilt nicht für gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Energieberatung als Nicht-KMU zu behandeln sind.

Energetisches Sanierungskonzept für bestehende Gebäude (Nichtwohngebäude) nach DIN V 18599

Das Ziel einer Sanierung ist eine weitgehende Reduzierung des Primärenergiebedarfs für das Gebäude nach dem „Bestmöglich-Prinzip“. Das „Bestmöglich-Prinzip“ orientiert sich an den nationalen klimapolitischen Zielen zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050.

Es werden alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs nach Möglichkeit berücksichtigt, um einen Gebäudestandard mit niedrigen Energiebedarf zu schaffen.

HÖCHSTFÖRDERUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER NETTOGRUNDFLÄCHE

Kleiner als 200m²

Zuschusshöhe
0

200m² - 500m²

Zuschusshöhe
0

+500m²

Zuschusshöhe
0

Der energetische Sanierungsfahrplan beinhaltet Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, sowie der Anlagentechnik im Bereich der Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung unter Einbeziehung erneuerbarer Energien. Dazu ist eine umfassende und vollständige Bestandsaufnahme des Beratungsobjekts erforderlich. Diese wird von unseren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassenen Ingenieuren durchgeführt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen den Anforderungen des GEG bzw. dem Stand der Technik und werden nach dem Bestmöglich-Prinzip erstellt.

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist Bestandteil des energetischen Sanierungskonzepts.

Das Konzept zeigt auf, wie Ihr Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum energetisch umfassend saniert werden kann und welche Sanierungsmaßnahme durch das BAFA bzw. KfW förderfähig ist.

Energetisches Neubaukonzept

Das Ziel ist hier ein KfW-Effizienzgebäudeniveau (KfW-55 oder KfW-70) zu erreichen.

Es werden Maßnahmen zum Erreichen des KfW-Effizienzgebäude empfohlen. Falls sinnvoll, wird die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) in Betracht gezogen und die Vorteile dazu aufgeführt.

Referenzschreiben

- Stadtverwaltung Oberkochen

Stadt Ilshofen

Gemeinde Wallhausen

Häufig gestellte Fragen

Die Förderung richtet sich nach Nettogrundfläche des Gebäudes.

Alle kommunalen Nichtwohngebäude wie beispielsweise Rathäuser, Schulen, Schwimmbäder, Verwaltungsgebäude, Feuerwehren usw.